Mit Erleichterung und Respekt nimmt die Bürgerinitiative (BI) Düssel-West zur Kenntnis, dass alle vier Kandidaten für das Amt des Bürgermeisters in Wülfrath eine Bebauung ökologisch wertvoller Außenflächen wie Düssel-West ablehnen und grundsätzlich oder zumindest für viele Jahre ausschließen. Die BI hatte die Kandidaten Andreas Seidler (CDU), Rainer Ritsche (parteilos, unterstützt von SPD und WG), Stephan Mrstik (Grüne) und Benjamin Hann (parteilos) jeweils zu persönlichen Einzelgesprächen eingeladen und die von den Kandidaten autorisierten Antworten anschließend dokumentiert (siehe Ende dieser Pressemitteilung).

„Wir danken den vier Politikern sehr für die durchgehend konstruktiven und angenehmen Gespräche, die sich im Stil wohltuend von den Äußerungen einzelner Ratsmitglieder in der Vergangenheit abgehoben haben“, zieht BI-Sprecher Reinhardt Weniger Bilanz und fügt hinzu: „Wir und hunderte Unterstützerinnen und Unterstützer unserer Initiative fühlen uns bestätigt in unserer Zielsetzung, die Mega-Bebauung einer wertvollen Ackerfläche mit fatalen ökologischen wie ökonomischen Folgen für Düssel und die Stadt Wülfrath insgesamt dauerhaft zu verhindern.“ Die Arbeit der vergangenen Monate und Jahre habe sich offenbar gelohnt, so Weniger.

Den schriftlich vorliegenden autorisierten Antworten der Kandidaten ist zu entnehmen, dass sie sich alle zu dem Grundsatz „Innen- vor Außenentwicklung“ bekennen. Die BI hatte in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass Wülfrath Baureserven von fast 800 Wohneinheiten besitze, ohne dass hierzu neue Baugebiete ausgewiesen werden müssten. Nach der erfolgten Regionalplanänderung ist es nun Sache der Stadt Wülfrath zu entscheiden, ob neue Flächen versiegelt werden sollen oder nicht. Weniger: „Der Ball liegt hier bei uns.“

Seidler: Mit mir als Bürgermeister wird es keine Bebauung in Düssel-West geben

CDU-Kandidat Andreas Seidler weist selbst auf den geltenden Ratsbeschluss zur „Innen- vor der Außenentwicklung“ hin und bekennt sich noch einmal ausdrücklich dazu. Dies bedeute „gesundes Wachsen in bauleitplanerisch bestehenden Ressourcen“. Bei Düssel-West würde es sich um eine „komplett neue Siedlung in Düssel“ handeln, die mit dem ursprünglichen Dorf „kaum noch etwas zu tun“ habe. Daher werde es mit ihm als Bürgermeister „in den kommenden zehn Jahren keine Bebauung auf der Fläche Düssel-West geben“. Es handele sich hier um eine Wohnbaulandfläche „für in etwa 15 bis 25 Jahren“. Die Bezeichnung „Wohnen am Rhein“ hält Seidler nach eigener Aussage für „unsäglich“.

Ritsche: Fühle mich dem Prinzip Innen- vor Außenentwicklung selbstverständlich verpflichtet

Etwas zurückhaltender, aber mit gleicher Stoßrichtung äußert sich der Kandidat von SPD und Wülfrather Gruppe, Rainer Ritsche, Kämmerer und Erster Beigeordneter der Stadt. „Großflächige Entwicklungen halte ich nur um den Wülfrather Stadtkern herum für zielführend beziehungsweise wünschenswert“, gibt er zu Protokoll. Auch er fühle sich dem Prinzip Innen- vor Außenentwicklung „selbstverständlich verpflichtet“. Wichtig sei ihm, die Einwohnerzahl Wülfraths oberhalb von 22.000 zu stabilisieren. Ein maßvolles Wachstum wie etwa auf dem Sportplatz Düssel, von der BI immer wieder als Alternative angemahnt, sei als Entwicklung „in begrenztem Umfang möglich“.

Mrstik: Ich will kein Baugebiet Düssel-West

Grünen-Kandidat Stephan Mrstik sieht dagegen keine Notwendigkeit für ein Bevölkerungswachstum Wülfraths: „Wir brauchen nicht mehr Einwohner“. Denn die Schulden blieben. „Mit der Größe einer Stadt nehmen die Probleme eher zu.“ Für Mrstik ist ganz klar, dass die realisierbaren Flächen im bestehenden Siedlungsbereich der Hauptortslage Wülfrath ausreichen. „Ich will kein Baugebiet Düssel-West jetzt und ich sehe auch keinen einzigen Grund, wieso das in Zukunft Sinn machen soll.“

Hann: Regionalplanänderung „Wohnen am Rhein“ schockierend

Nach eigener Aussage noch immer „schockiert“ zeigt sich der parteilose Kandidat Benjamin Hann von der 1. Regionalplanänderung „Wohnen am Rhein“. Vor allem die neuen regionalplanerisch vorgesehenen Bereiche Düssel-West und In den Eschen seien überzogen. „Derartige bauliche Entwicklungen sind verbunden mit abzulehnenden Versiegelungen, da ja unter anderem die verkehrlichen Anbindungen und Ausbauten dafür völlig unberücksichtigt geblieben waren.“

Kandidaten wollen Planungshoheit nicht an Investoren abgeben

Aus Sicht der BI begrüßenswert skeptisch zeigen sich alle Kandidaten bei der Frage, welche Rolle künftige Investoren bei der Bauleitplanung neuer Gebiete spielen könnten. Ritsche gibt sich fest überzeugt, „dass Stadtplanung in die Hände der Stadt gehört“. Externe Dienstleister könnten hier nur die „verlängerte Werkbank“ des städtischen Planungsamts sein, das künftig allerdings personell deutlich besser aufgestellt werden müsse. Auch Mrstik favorisiert eine interne Planung. „Es müssen jedoch die Ressourcen im Rathaus vorhanden sein.“ Hann findet, „dass wir auf jeden Fall in Wülfrath das Heft in der Hand behalten müssen“. Nur Seidler kann sich in neuen Gebieten wie Düssel-West einen „Investorenwettbewerb“ vorstellen.

„Zauberberg“ nur ein Ablenkungsmanöver?

Erneut bringt Seidler den „Zauberberg“ ins Spiel, der gegen Düssel-West als Baufläche eingetauscht werden könnte. An das Gelände der ehemaligen Klinik Aprath müsse man „mal ran“. Ritsche hält das für unrealistisch und sieht darin eher eine Verführung der Wähler in Düssel, zumal in der CDU ja auch über eine Forensik an gleicher Stelle nachgedacht werde.

BI Düssel-West optimistisch, aber wachsam

„Unter dem Strich bleibt festzuhalten, dass die Bürgermeister-Kandidaten in der Fläche Düssel-West weder jetzt noch langfristig geeignetes Bauland sehen“, fasst BI-Sprecher Weniger zusammen. „Gut so!“ Dies sei jedoch „kein Grund, sich nun zurückzulehnen“. Sicher habe ein künftiger Bürgermeister aufgrund der direkten Legitimierung durch die Wähler politisch ein hohes Gewicht. Die letzte Entscheidung treffe jedoch immer der Rat der Stadt.

„Wir erinnern uns: Außer Grünen und Linkspartei haben CDU, FDP, SPD und WG im Rat für eine Änderung des Regionalplans und damit für das angebliche neue Wohnen am Rhein gestimmt“, so Weniger. Im Falle eines Falles werde die BI den künftigen Bürgermeister und die ihn unterstützenden Parteien aber an die von der BI schriftlich dokumentierten eigenen Aussagen zu Düssel-West erinnern. „Wir bleiben, bei allem Optimismus, wachsam.“

 

Nachfolgend dokumentieren wir die von den Kandidaten jeweils autorisierten Frage-Antwort-Kataloge zur freien Verwendung:

Vorbemerkung:

Die Stadt Wülfrath, sprich Stadtrat und Verwaltung sind bemüht, die Einwohnerzahl

zumindest zu halten, aber nach Möglichkeit auch (leicht) zu erhöhen  – Konzept 22+

 

Andreas Seidler

 

Frage 1:

Wie wurde dieses Ziel 22+ bei den Bewohnern der Stadt eingeworben?

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wülfrath wurden nicht gefragt, da es eine Aufgabe des Rates ist, die dieser im Zusammenhang mit dem Doppelhaushalt für die Jahre 2018 / 2019 getroffen hat. Dafür ist er gewählt.  Ursprung der Strategie 22+ sind die sinkenden Gewerbesteuereinnahmen. Die Einkommensteueranteile sind beständiger, so dass man gemeinsam mit der Verwaltung diesen Beschluss zur Einkommensverbesserung im Haushalt beschlossen hat.

Wir halten in Wülfrath eine Infrastruktur vor, wie sie Städte mit mehr als 25.000 Einwohnern haben (z. B. Schwimmbad, Jugendhaus, Jugendamt).

Mein Ziel als  Bürgermeister ist mehr Bürgerbeteiligung, wie zum Beispiel eine Art Bürgerhaushalt. Es gibt viele Wülfrather die gute Ideen haben, sich aber politisch nicht einbringen möchten. Diese Ideen und Anregungen müssen wir nutzen.

Auch Bürgerversammlungen oder Stadtteilkonferenzen (z. B. bei Themen wie Düssel-West) möchte ich durchführen.

Politik und Verwaltung müssen den Bürger besser „mitnehmen“.

 

Frage 2:

Ist es aus Ihrer Sicht sinnvoll, hierzu zunächst nur auf die bauleitplanerisch bereits

bestehenden Ressourcen zurückzugreifen, und können Sie ausschließen auf jeden Fall

neue Baugebiete gemäß der 1. Regionalplanänderung zu nutzen?

 

Ja, denn gemäß Ratsbeschluss gilt die „Innenentwicklung vor der Außenentwicklung“.

Dies bedeutet „gesundes Wachsen“ in bauleitplanerisch bestehenden Ressourcen sowie

in bestehenden Gebäude- und Grundstückskubaturen. Ein passendes Beispiel ist die Entwicklung der GWG in ihrem „Stammbezirk“. Hier wird zusätzlich neuer Wohnraum geschaffen

Was die Nutzung der neuen  Baugebiete angeht sehe ich keine Realisierung in den nächsten 10-20 Jahren.

 

Frage 3:

Falls neue Baugebiete gemäß der 1. Regionalplanänderung im Zeitraum 2020 bis 2025 in

Anspruch genommen werden sollten, welches Plangebiet hat für Sie Priorität?

 

Zunächst einmal finde ich die Bezeichnung „Wohnen am Rhein“ unsäglich. Alleine mit dieser Bezeichnung werden falsche Emotionen hervorgerufen.

Keine der beiden genannten Gebiete werden mit mir in dieser Zeit in Angriff genommen. Ich verweise hier noch einmal auf den Beschluss des Rates, der die Innen- vor der Außenbebauung vorsieht.

Allerdings  besteht ein Bedarf an Wohnraum, vor allen Dingen bezahlbar.

Die GWG Wülfrath bietet sowohl Sozial- als auch günstige Wohnungen an. Wir brauchen aber auch Investoren die in Wülfrath investieren.

 

Frage 4:

Würden Sie die hierfür erforderliche Bauleitplanung, also die Aufstellung oder Änderung

des Flächennutzungsplans bzw. Bebauungsplans vorzugsweise in der eigenen Hand, also

im Planungsamt der Stadt behalten oder sind Sie auch für eine Abwicklung durch einen

Investor offen?

Ja, ich bin für einen Investor an denjenigen Stellen offen, wo es um rechtskräftige

Baugrundstücke in den entsprechend vorliegenden Gelände- und Gebäudekubaturen

geht. In neuen Gebieten kann ich mir auch einen Investorenwettbewerb vorstellen, an deren Ende u. a. auch die Bürger mitendscheiden welche Bebauung am besten ins Stadtbild passt.

 

Frage 5:

Sehen Sie eine Baulandentwicklung in Düssel West durch einen Investor als eine

realistische Option?

 

Ja, aber Düssel-West ist in bauleitplanerischer Sicht ein Wohnbaulandfläche für in etwa 15 – 25 Jahren. „Vorher wird dort nicht passieren können, auch aufgrund unseres Beschlusses.“.

Mit mir als Bürgermeister wird es in den kommenden zehn Jahren keine Bebauung auf der Fläche Düssel-West geben. Hier Bauleitplan-Aufstellungsverfahren zu beginnen, das wird gegebenenfalls nach einer und noch einer zweiten Wahlperiode wenn überhaupt in den Blick genommen. Schließlich handelt es sich bei Düssel-West um eine für mich komplett neue Siedlung in Düssel, die mit dem ursprünglichen Dorf Düssel kaum noch etwas zu tun hat. Außerdem halte ich eine komplette Bebauung in einem Guß nicht für sinnvoll. Wir möchten wachsen, ja, aber maßvoll. Dieser Wachstum dient unserem Haushalt und muss zu unserer vorhandenen Infrastruktur passen.

 

Frage 6:

Seitens eines Bürgermeisterkandidaten wird immer wieder vorgeschlagen die Fläche

Klinik Aprath “Zauberberg“ gegen Düssel-West zu tauschen. Halten Sie das für eine

machbare Alternative?

 

An das Gelände der ehemaligen Lungenfachheilanstalt Klinik Aprath muss man mal ran, genauso wie an Liegenschaften der Bergischen Diakonie Aprath.

Ob hier aber eine Tauschfläche zu Düssel-West auf den Weg gebracht werden kann und

gelingt, das ist und bleibt Verhandlungssache. Vielleicht gelingen uns im Laufe der Zeit

noch weitere Verhandlungsoptionen für eine sinnvolle bauliche Entwicklung.

 

 

 

Vorbemerkung :
Die Stadt Wülfrath, sprich Stadtrat und Verwaltung ist bemüht, die Einwohnerzahl zumindest zu halten, aber nach Möglichkeit auch (leicht) zu erhöhen- Konzept 22+

Rainer Ritsche

 

Frage 1: Wie wurde dieses Ziel bei den Bewohnern der Stadt eingeworben?

Schon seit Mitte der 1990er Jahre wird das Thema des Bevölkerungswachstums bzw. der Erhaltung des derzeitigen Niveaus in Wülfrath diskutiert und mit unterschiedlichen Projekten versucht zu lösen.  Die Motivation war stets die wirtschaftliche Lage und verwaltungsmäßige Unabhängigkeit Wülfraths.

Die Verabschiedung der „Strategie 22+“ resultiert aus den Beratungen zum Haushalt 2018. Zusammen mit der Bürgermeisterin hatte ich hier bei Einbringung des Haushaltsentwurfs eine Erhöhung der Grundsteuer B auf 550 Prozentpunkte vorgeschlagen, die von der Ratsmehrheit jedoch nicht mitgetragen wurde. Stattdessen erhielt die Verwaltung den Auftrag, den Haushalt erneut nach Kosteneinsparpotentialen zu durchsuchen. Leider verbesserte das Ergebnis dieser Prüfung die Haushaltsplanung nicht im erforderlichen Umfang, so dass an einer Grundsteuerhöhung kein Weg vorbeiführte. Diese wurde mit der Beschlussfassung des Doppelhaushalts 2018/2019 mit Wirkung vom 01.01.2019 vollzogen. Der Hebesatz wurde dabei lediglich auf 530 Prozentpunkte angepasst, weil sich eine Ratsmehrheit dafür aussprach, den Betrieb des Zeittunnels einzustellen, sofern es nicht gelingt, dessen Trägerschaft auf einen Dritten zu übertragen.

In den letzten Jahren hat der Gemeindeanteil Wülfraths an der Einkommensteuer zunehmend an Bedeutung gewonnen. Er stellt mittlerweile die größte Ertragsposition im städtischen Haushalt dar, auch der Tatsache geschuldet, dass der Wülfrather Gewerbesteuerertrag trotz der im Allgemeinen guten Situation am Arbeitsmarkt bereits vor der Corona-Krise eingebrochen ist. Der in den letzten Jahren zu beobachtende Trend des kontinuierlichen Anstiegs der Anteile an der Einkommensteuer soll durch ein moderates Einwohnerwachstum gestärkt werden. So können beispielsweise Fixkosten von gesetzlich vorgeschriebenen Investitionen z.B. aus der Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeugs auf mehr Köpfe verteilt werden. Da Wülfrath in der Vergangenheit bereits Einwohnerzahlen von über 22.000 Einwohnern hatte und zuletzt im vergangenen Jahr erneut eine negative Einwohnerprognose des Landesbetriebs IT.NRW für Wülfrath sogar ein Absinken der Einwohnerzahl unter die kritische Grenze von 20.000 Einwohnern voraussagt, halte ich das Ziel, die Einwohnerzahl oberhalb von 22.0000 Einwohnern zu stabilisieren für sinnvoll. https://taeglich.me/wuelfrath/it-nrw-sieht-bevoelkerungseinbruch-fuer-wuelfrath-bis-ins-jahr-2040/

Darüber hinaus ist eine weitere Konsequenz unerwünscht: Mit dem Absinken der Einwohnerzahlen unter 20.000 Einwohner wäre unser Status als sog. „Mittlere kreisangehörige Stadt“ gefährdet. Würden wir diesen Status verlieren, würden einige der städtischen Aufgaben vom Kreis Mettmann übernommen. Wir müssten die entstehenden Kosten über eine Teilkreisumlage zahlen, ohne die Aufgabenwahrnehmung beeinflussen zu können. Betroffen wären z.B. Aufgaben des Jugendamtes und der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Wir wären dann die einzige Stadt im Kreis Mettmann, für die der Kreis diese Aufgaben übernehmen müsste, da alle anderen Städte größer sind. M.E. wäre das ein Anstoß für weitergehende Überlegungen, die die Selbständigkeit Wülfraths langfristig infrage stellen würden. Das möchte ich unter allen Umständen vermeiden, deshalb sage ich: 22.001 Einwohner ist eine Zielgröße, mit der ich mich wohl fühle!

Am 31.12.2019 waren nach der Landesstatistik in Wülfrath 20.957 Menschen gemeldet. Von dem Ziel sind wir nicht so weit weg. Die genannte Zielgröße sollte sich also realistisch in den nächsten Jahren erreichen lassen.

Das Thema ist also in der Bevölkerung breit verankert und nicht neu. Breiter Konsens besteht, dass wir Wülfrath als mittlere kreisangehörige Stadt erhalten wollen. Und das Wissen, dass zahlreiche Zahnräder ineinandergreifen, haben wir den Bürgerinnen und Bürgern immer wieder kommuniziert. Die Entwicklung von mehr Gewerbe ist ebenso wichtig wie mehr Einwohner. Die Mischung macht es. Und für beide Themen stehe ich.

Frage 2: Ist es aus Ihrer Sicht sinnvoll, hierzu zunächst nur auf die bauleitplanerisch bereits bestehenden Ressourcen zurückzugreifen, und können Sie ausschließen auf jeden Fall neue Baugebiete gemäß der 1. Regionalplanänderung zu nutzen?

Diese Flächenressourcen aus der Regionalplanänderung ergänzen die ohnehin regionalplanerisch bereits vorhandenen Wohnbaulandreserven.

Voraussetzung für einen genehmigungsfähigen Bauantrag ist ja bestehendes Bauplanungsrecht. Das ggfs. zu schaffen, ist Aufgabe der Stadt Wülfrath. Aus diesen Gründen ist die personelle Leistungsfähigkeit des Planungsamtes ganz ausschlaggebend dafür, mit welcher Geschwindigkeit sich in Wülfrath Bauprojekte entwickeln und umsetzen lassen. Sog. Baulückenschlüsse im innerörtlichen Bereich können erfolgsversprechend weitgehend ohne weitere Bauleitplanverfahren zeitnah umgesetzt werden. Überall dort, wo wir den Flächennutzungsplan ändern oder Bebauungspläne schaffen bzw. ändern müssen, sind wir aber auf die Kapazitäten des Planungsamtes angewiesen.

Leider hat der Sparkurs der vergangenen Jahrzehnte in Wülfrath sowie die hohe Personalfluktuation im Planungsamt dazu geführt, dass wir nach meiner Wahrnehmung insbesondere in den letzten Jahren nur selektiv und reaktiv tätig werden konnten. Selbst hoch priorisierte Projekte wie die Entwicklung städtischer Flächen wie z.B. der Sportplatzfläche in Düssel oder die Fläche um die ehemalige Unterkunft „In den Eschen“ sind auf der Agenda immer wieder geschoben worden. Als die Verwaltung mit dem Ansinnen einer Stellenmehrung in diesem Amt auf den Rat zugegangen ist, kam aufgrund des Sparwillens einer Ratsmehrheit lediglich die Umwandlung einer Verwaltungsstelle in eine Planerstelle heraus. Folge: Die Planer müssen die Verwaltungsarbeiten nun selbst erledigen, was uns aber bei der Zahl der zu bearbeitenden Projekte nicht weiterbringt. Auch zur Überprüfung des Personalbedarfs des Planungsamtes läuft deshalb derzeit eine Organisationsuntersuchung im Technischen Dezernat.

Aus der ersten Regionalplanänderung im Mai 2020 ergäben sich nun neben den regionalplanerisch bereits als Siedlungsbereich deklarierten Flächen zwei neue Möglichkeiten, auf kommunaler Ebene Baurecht zu schaffen. Es handelt sich um die Fläche südlich von „In den Eschen“ und „Düssel-West“. Für die nachhaltige und flächenschonende Entwicklung von kommunalem Planungsrecht unterliegt die Stadt dem anerkannten Prinzip der „Innen- vor Außenentwicklung“, dem ich mich selbstverständlich verpflichtet fühle.

 

Natürlich sind aber auch in den Ortsteilen in diesem Sinne Entwicklungen in begrenztem Umfang möglich – wie z.B. der Sportplatz Düssel, oder das Kirchengrundstück in Rohdenhaus. Großflächige Entwicklungen halte ich aber nur um den Wülfrather Stadtkern herum für zielführend bzw. wünschenswert.

Frage 3: Falls neue Baugebiete gemäß der 1. Regionalplanänderung im Zeitraum 2020 bis 2025 in Anspruch genommen werden sollten, welches Plangebiet hat für Sie Priorität?

Wenn wir die von mir vorgestellten Prioritäten umsetzen, ist die Stadt mit diesen Projekten in den kommenden 5-10 Jahren gut beschäftigt. Ich vertrete auch sehr stark die Vorgehensweise, städtische Flächen durch die Stadt rechtsverbindlich planen, dann vermarkten zu lassen und nicht bereits vorher an Investoren abzugeben. Wenn man sich andere finanziell notleidende Städte anschaut, wie z.B. Duisburg, kann man sehen, wie erfolgreich eine Gemeinde Bauwirtschaft betreiben kann.

Wenn wir die vor der Regionalplanänderung bereits vorhandenen Baulandreserven heben kommen wir schon ein ganzes Stück weit Richtung der rd. 22.000 Einwohner. Wenn ich dennoch wählen müsste hätte das Gebiet südlich von „In den Eschen“ für mich Priorität.

Frage 4: Würden Sie die hierfür erforderliche Bauleitplanung, also die Aufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplans bzw. Bebauungsplans vorzugsweise in der eigenen Hand, also im Planungsamt der Stadt behalten oder sind Sie auch für eine Abwicklung durch einen Investor offen?

 

Wie oben erläutert, bin ich der festen Überzeugung, dass Stadtplanung in die Hände der Stadt gehört bis hin zu einem rechtsverbindlichen Bebauungsplan. Wenn der gut ist und meinen Zielen der Symbiose von „Ökologie und Ökonomie“ entspricht, kann auch meinetwegen ein Investor später die Baumaßnahme vorgabengemäß umsetzen. Auch die GWG ist ein Investor. Ich wiederhole es gerne noch einmal, die personelle Bestückung des Stadtplanungsamts ist für Wülfrath eine strategische Ressource um auch gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern zu den besten Lösungen für Wülfrath zu kommen. Die Planer haben ihr Fach studiert, um ihre Ideen und ihre Kreativität an konkreten Projekten umsetzen zu können.

Externe Dienstleister sollten nur als „verlängerte Werkbank“ des städtischen Planungsamts unter dessen Aufsicht und mit klaren Teilprojekten, die skalierbar, messbar und verwertbar sind, beauftragt werden.

Wenn der Planer nur zur Koordinations-, Vergabe- und Abrechnungsstelle mutiert und die Ausschreibungen teilweise von Büros gewonnen werden, bei denen das Preis-Leistungsverhältnis nicht stimmt, ist das wenig motivierend für die Mitarbeiter/innen und schon gar nicht hilfreich für die Stadt. Auch die Vorstellung, durch externe Projektvergabe  ließe sich die Zahl der Projekte beliebig erhöhen, ist ein Irrtum. Jedes externe Projekt benötigt einen internen Projektmanager. Letztendlich wird doch die Verwaltung wieder gefragt werden, warum Planungsfehler nicht aufgefallen sind, d.h. eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Projekt muss durch den Auftraggeber erfolgen.

Das Projekt selbst in der Hand zu halten und die Planer administrativ und quantitativ nicht zu überfordern ist aus meiner Sicht auch ein wesentliches motivierendes Element für jeden kreativen Kopf in diesem Aufgabenfeld!

 

Ich bedaure es darüber hinaus sehr, dass wir in den letzten 10 Jahren keinen einzigen städtebaulichen Wettbewerb durchgeführt haben. Da würde ich mir bei ausgewählten Leuchtturmprojekten, wie etwa der „Neuen Mitte Wülfrath“ starke Impulse für unsere Stadt erwarten,

Frage 5: Sehen Sie eine Baulandentwicklung in Düssel West durch einen Investor als eine realistische Option?

Nein!

Frage 6: Seitens eines Bürgermeisterkandidaten wird immer wieder vorgeschlagen die Fläche Klink Aprath “Zauberberg“ gegen Düssel-West zu tauschen. Halten Sie das für eine machbare Alternative?

Der Bürgermeisterkandidat hat eine Diskussion des Rats aus dem letzten Jahr und von Bürgern im Rahmen der Diskussion des Regionalplan – Änderungsverfahrens aufgegriffen. Zeitgleich wurde ja aus derselben Partei gefordert diese Fläche auch als möglichen Standort für eine Forensik vom Land bewerten zu lassen. https://martin-straesser.de/aktuelles/cdu-besucht-kleine-hoehe

Im Regionalplan ist das Gelände der ehemaligen Lungenklinik Aprath schon seit vielen Jahren mit einer sog. “Zweckbestimmung Gesundheit“ ausgewiesen. Es handelt sich um eine nicht an das Kerngebiet Wülfraths angrenzende Fläche, auf der meines Erachtens nicht zweckbestimmtes Wohnen zurzeit keine Entwicklungschance hat. Ein zweckbestimmtes Wohnen wäre dann gegeben, wenn sich dort wieder eine „Gesundheitseinrichtung“ – so etwa eine Forensik – ansiedeln würde und z.B. Dienstwohnungen dort geplant würden. Auch einem „Demenzdorf“ oder ähnlichen Wohnformen würde ich höhere Chancen einräumen. Ein „Allgemeiner Siedlungsbereich“ hätte dort nach meiner Einschätzung und der des Planungsamts derzeit keine Chance. Auch der Versuch, das Gelände der Bergischen Diakonie Aprath einer allgemeinen Wohnbebauung zuzuführen sind im Rahmen der Regionalplanänderung kürzlich gescheitert. Dort wären die Voraussetzungen durch den Betrieb der Diakonieeinrichtungen sogar noch günstiger als derzeit auf dem ehemaligen Gelände der Lungenklinik.

Lassen Sie mich meine Skepsis mit der Erfahrung aus Umwidmungbegehren von Flächen auf der Ebene des Regionalplan belegen: Selbst bei so einem wegweisenden, wirtschaftlich höchst sinnvollen Projekt wie einem beabsichtigten gemeinsamen Bauhof mit der Stadt Mettmann auf einer nicht mehr benötigten Friedhofserweiterungsfläche an der Lindenheide in Mettmann  hat die  Bezirksregierung in Düsseldorf  das Vorhaben abgelehnt.

Der Vorschlag einer Wohnbebauung in Aprath klingt daher zunächst insbesondere für die Wähler/-innen in Düssel verführerisch, ist aber unter den aktuellen Voraussetzungen leider nicht erfolgversprechend!

 

 

Vorbemerkung:

Die Stadt Wülfrath, sprich Stadtrat und Verwaltung sind bemüht, die Einwohnerzahl zumindest zu halten, aber nach Möglichkeit auch (leicht) zu erhöhen- Konzept 22+.

 

Stephan Mrstik

Frage 1: Wie wurde dieses Ziel bei den Bewohnern der Stadt eingeworben?

Gar nicht. Man kann auch nicht von einem vereinbarten Ziel sprechen, geschweige
denn von einer Strategie oder Agenda. Soweit ich mich erinnere, wurde erstmalig in
den Haushaltsberatungen 2018 von der Agenda 22+ gesprochen und der Anstoß
kam vom Kämmerer. Er hat dies dort in die Diskussion zwischen Politik und
Verwaltung eingebracht. Anlass war die Entwicklung der kontinuierlich
einbrechenden Gewerbesteuer und das sich die Einkommenssteuer deswegen dem
Niveau der Gewerbesteuer nähert.
Die Agenda 22+ wurde nicht ausformuliert und nicht inhaltlich diskutiert. So bin ich
länger davon ausgegangen, dass es um eine Strategieentwicklung Wülfraths über
2022 hinausgeht.
Plötzlich wurde von einer beschlossenen Einwohner-Wachstumsstrategie
gesprochen. Tatsächlich wurde sie nicht beschlossen und eine öffentliche Diskussion
kam erst zur Änderung des Regionalplans im letzten Jahr auf.
Diskussionen anzustoßen, auch querzudenken, wie man unseren Haushalt
verbessern kann, ist vollkommen richtig. Trotzdem muss sich dessen Ergebnis der
Wirklichkeit stellen. Größe nach Einwohner rettet Wülfrath nicht aus dem
strukturellen Defizit. Die Schulden bleiben. Mit der Größe einer Stadt nehmen die
Probleme eher zu. In Heiligenhaus ist die Lage mit 26.000 Einwohnern noch
dramatischer als in Wülfrath. Außerdem weist der Regionalplan nur einen Bedarf an
zusätzlicher Wohnbebauung für 1- und 2-Personenhaushalte.
Besser ist es, offen mit den Bürgern zu diskutieren, wie sie sich die Stadtentwicklung
vorstellen. Für mich ist der wichtigste Faktor die jungen Wülfrather*innen in Wülfrath
zu halten. Das wird uns auch für junge Zuzüge attraktiv machen ohne ein
Wachstumsstrategie zu verfolgen.

Frage 2: Ist es aus Ihrer Sicht sinnvoll, hierzu zunächst nur auf die bauleitplanerisch
bereits bestehenden Ressourcen zurückzugreifen, und können Sie ausschließen auf
jeden Fall neue Baugebiete gemäß der 1. Regionalplanänderung zu nutzen?


Die realisierbaren Flächen im bestehenden Siedlungsbereich reichen aus.
Düssel-West soll als Ackerland für Landwirtschaft und im Freizeit- und Erholungsland
Neanderland erhalten bleiben.

Frage 3: Falls neue Baugebiete gemäß der 1. Regionalplanänderung im Zeitraum 2020
bis 2025 in Anspruch genommen werden sollten, welches Plangebiet hat für
Sie Priorität?


Bevor wir nicht im bestehenden Siedlungsbereich die Möglichkeiten zur Verdichtung
genutzt haben, kommen für mich keine neuen Gebiete in Frage. Ich will kein
Baugebiet Düssel-West jetzt und ich sehe auch keinen einzigen Grund, wieso das in
Zukunft Sinn machen sollte.

Frage 4: Würden Sie die hierfür erforderliche Bauleitplanung, also die Aufstellung oder
Änderung des Flächennutzungsplans bzw. Bebauungsplans vorzugsweise in
der eigenen Hand, also im Planungsamt der Stadt behalten oder sind Sie auch
für eine Abwicklung durch einen Investor offen?

 

Die Stadt hat bereits in der Vergangenheit Flächen erfolgreich entwickelt, Sportplatz
Stadtpark und Grundschule Rohdenhaus. Deswegen ist eine interne Planung mein
Favorit. Es müssen jedoch die Ressourcen im Rathaus vorhanden sein. Danach
besteht noch die Möglichkeit, die Planung an Ingenieurbüros zu vergeben. Besser
wäre jedoch eine interkommunale Zusammenarbeit bei der Planung. Bei diesen 3
Varianten haben wir den größten Einfluss bei der Flächenentwicklung. Einen Investor
möchte ich aber nicht grundsätzlich ausschließen. Das hängt von den Bedingungen ab.

Frage 5: Sehen Sie eine Baulandentwicklung in Düssel West durch einen Investor als
eine realistische Option?

 

Nein. Ich will Düssel-West nicht bebauen.

Frage 6: Bürgerinitiative (BI) Düssel-West Seitens eines Bürgermeisterkandidaten wird
immer wieder vorgeschlagen die Fläche Klinik Aprath “Zauberberg“ gegen
Düssel-West zu tauschen. Halten Sie das für eine machbare Alternative?


Wir brauchen nicht mehr Einwohner. Deshalb lenkt das von unserer zentralen
Herausforderung ab. Wir brauchen den Strukturwandel, für die Zeit nach Kalk, denn
Kalk ist endlich. Zudem verbraucht Lhoist Flächen, die anderen Unternehmen für
eine dauerhafte Nutzung nicht mehr zur Verfügung. Gewerbliche Flächen fehlen für
eine Wülfrather Fortentwicklung. Wir müssen uns aber auch aus der Abhängigkeit
von wenigen dominierenden Gewerbesteuerzahlern lösen. Weiteres Handlungsfeld ist die interkommunale Zusammenarbeit, bei der sich Wülfrath bisher zu stark auf den Kreis Mettmann konzentriert hat, zu oft mit enttäuschendem Ergebnis. Wir sollten bei Aufgaben, bei denen keine regionale Näher erforderlich ist, mit gleich strukturierten Kommunen in ganz NordrheinWestfalen die Zusammenarbeit suchen. Gleiche Herausforderungen und auf Augenhöhe.

 

Vorbemerkung:

Die Stadt Wülfrath, sprich Stadtrat und Verwaltung sind bemüht, die Einwohnerzahl zumindest zu halten, aber nach Möglichkeit auch (leicht) zu erhöhen- Konzept 22+.

 

Benjamin Hann

 

 

Frage 1: Wie wurde dieses Ziel bei den Bewohnern der Stadt eingeworben?

 

Ich erkenne, dass die Stabilisierung der Einwohnerzahl notwendig ist. Dabei ist es das politische Ziel, ein kleines Einwohnerplus zu gewinnen.

 

Allerdings sind dafür auch die Bedürfnisse der Einwohner die Grundlage. Derartige Bedürfnisse wurden konkret hingegen weder ermittelt noch erarbeitet. In dieser Richtung, dazu gehört auch das Thema der baulichen Fortentwicklungen Wülfraths, freue ich mich auch jetzt schon über jedes Feedback und Meinungen aus der Einwohnerschaft, deren Rückmeldungen ich als besonders wichtig erachte.

 

Frage 2: Ist es aus Ihrer Sicht sinnvoll, hierzu zunächst nur auf die bauleitplanerisch bereits bestehenden Ressourcen zurückzugreifen, und können Sie ausschließen auf jeden Fall neue Baugebiete gemäß der 1. Regionalplanänderung zu nutzen?

 

Im Rahmen meiner bisherigen Aufgaben und Tätigkeiten konnte ich die 1. Regionalplanänderung Düsseldorf „Wohnen am Rhein“ nur schockiert zur Kenntnis nehmen. Vor allem die neuen regionalplanerisch vorgesehenen Bereiche für Wohnbauland-entwicklungen „Düssel-West“ und „In den Eschen“ sind überzogen. So hat dagegen ein erheblicher Anteil der Einwohnerschaften bei „In den Eschen“ und „Schöne Aussicht“ per Unterschriftensammlung gegen derartige Ansinnen votiert. Derartige bauliche Entwicklungen sind verbunden mit abzulehnenden Versiegelungen, da ja unter anderem die verkehrlichen Anbindungen und Ausbauten dafür völlig unberücksichtigt geblieben waren.

 

Frage 3: Falls neue Baugebiete gemäß der 1. Regionalplanänderung im Zeitraum 2020 bis 2025 in Anspruch genommen werden sollten, welches Plangebiet hat für Sie Priorität?

 

Es gibt hinreichende rechtskräftige Bauflächen und Baugebiete, insbesondere Düsseler Tor; ehemaliger Sportplatz Düssel; Bunker/Parkplatz in der Innenstadt. Also sind derartige rechtskräftige Bauflächen und Baugebiete prioritär zu realisieren. Es besteht dagegen keinerlei Priorität für irgendeine weitere aktuelle planerische Realisierung irgendeines „Allgemeinen Siedlungsbereiches“ für den noch keine Flächennutzungsplan-änderung oder Bebauungsplan-Aufstellung besteht.

 

Frage 4: Würden Sie die hierfür erforderliche Bauleitplanung, also die Aufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplans bzw. Bebauungsplans vorzugsweise in der eigenen Hand, also im Planungsamt der Stadt behalten oder sind Sie auch für eine Abwicklung durch einen Investor offen?

 

Die personelle Situation der Verwaltung in Richtung auf die Stadt- und Infrastrukturentwicklung ist aktuell verheerend. Wir benötigen mehr gute Leute als Stadtplaner und Bauingenieure. Ein großes Augenmerk ist darauf zu legen, als Arbeitgeber attraktiver zu werden, um gute Leute zu gewinnen und zu halten. Das müssen wir verbessern. Auch dafür, dass wir auf jeden Fall in Wülfrath das Heft für die planerischen Stadt- und Infrastrukturentwicklungen in der Hand behalten müssen.

 

Frage 5: Sehen Sie eine Baulandentwicklung in Düssel West durch einen Investor als eine realistische Option?

 

Nein, weil die Stadt Wülfrath, der Stadtrat und die Verwaltung verantwortlich bleiben müssen und diese Verantwortung erfolgreich realisieren müssen, um mit den Einwohnern gemeinsam sozial wirksam zu bestehen. Die Einwohner haben auf jeden Fall das Bedürfnis von Rats- und Verwaltungsklarheit und -wahrheit.

 

Frage 6: Seitens eines Bürgermeisterkandidaten wird immer wieder vorgeschlagen die Fläche Klinik Aprath “Zauberberg“ gegen Düssel-West zu tauschen. Halten Sie das für eine machbare Alternative?

 

Nein, inzwischen besteht auch bei mir die Klarheit, dass der Zauberberg irgendwie als Tauschfläche in Verhandlungen eingebracht werden soll. Ein Teilbereich ist ja noch in Gebäudenutzung besonders für Wohnen und besteht in anderen Teilen nach wie vor in der Kubatur, freilich ungenutzt, dies auch entgegen möglicherweise bestehenden Abrissverfügungen und -genehmigungen. Vielleicht ist auch zu überlegen ob überhaupt und dann wie derartige „Brachflächen“ wieder in eine geeignete Neunutzung gelangen könnten. Aber dieses nur dann, wenn das auf einem langen Weg nach der Innenentwicklung der Hauptortslage Wülfrath und angesichts des als obsolet anzusehenden Bebauungsplanes „Klinik/Lungenfachheilanstalt“ fachlich gekonnt und darüber hinaus planungsrechtlich sicher überhaupt möglich werden kann.